Selbstzahler-Leistungen IGeL

IGeL: Selbstzahler-Leistungen im Überblick

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind medizinische Leistungen, die in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und privat bezahlt werden müssen. Der Nutzen einiger IGeL-Leistungen ist nicht ausreichend belegt oder umstritten. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Thema IGeL:

IGeL im Überblick:

IGeL sind individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.
Die Kosten für IGeL müssen in der Regel von den Versicherten selbst getragen werden.
Einige Krankenkassen übernehmen freiwillig Kosten für bestimmte IGeL oder bieten Zusatzversicherungen an.
Der Nutzen vieler IGeL-Leistungen ist nicht ausreichend belegt, und einige können sogar schädlich sein.
Anbieter von IGeL-Leistungen müssen Patienten ausführlich über den Umfang der Leistung und die Kosten informieren.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann die gesetzliche Krankenversicherung im Einzelfall die Kosten übernehmen.

Warum werden IGeL meist nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Die Entscheidung, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Bei vielen IGeL-Angeboten fehlt jedoch der Nachweis eines Zusatznutzens oder die Wirksamkeit ist nicht ausreichend belegt. Zudem spielen die Kosten eine Rolle.
Einige IGeL-Angebote können medizinischen Empfehlungen widersprechen und Schaden anrichten. Deshalb ist es wichtig, jedes IGeL-Angebot kritisch zu hinterfragen und unabhängige Informationen einzuholen.

Rechte von Patienten bei IGeL-Angeboten:

Ärzte und andere Anbieter von IGeL-Leistungen müssen Patienten ausführlich über die Leistung und die Kosten aufklären.
Es sollte eine Bedenkzeit eingeräumt werden, und die Entscheidung zur IGeL-Leistung sollte freiwillig und mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erfolgen.

Häufige IGeL-Angebote:

Es gibt Hunderte von IGeL-Angeboten, aber einige sind besonders häufig. Dazu gehören:
– Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke oder der Brust
– Spezielle Tests zur Diagnose von Gebärmutterhalskrebs
– Augeninnendruckmessung und Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung
– Der PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung
– Akupunktur zur Behandlung von Kreuzschmerzen
– Großes Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
Einige dieser Untersuchungen können von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Wo Sie sich über IGeL informieren können:

Patienten sollten sich vor einer IGeL-Leistung ausführlich informieren. Ärzte sind verpflichtet, Sie über die Leistung zu informieren, aber Sie können auch eine zweite Meinung einholen oder sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Der “IGeL-Monitor”, ein Angebot des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), bietet umfassende Informationen und Bewertungen von IGeL-Leistungen. Dies kann Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen