Masern
Masern: Eine gefährliche Viruserkrankung mit schweren Komplikationen
Was sind Masern?
Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die Menschen jeden Alters betreffen kann. Ein charakteristischer Hautausschlag, der sich von Gesicht bis Körper ausbreitet, kennzeichnet diese Erkrankung.
Symptome von Masern
Masern haben einen zweiphasigen Verlauf:
Phase 1: Die ersten Symptome treten etwa 8 bis 10 Tage nach der Ansteckung auf und umfassen Fieber, Entzündung der Augenbindehaut, Schnupfen und Husten. Ein besonderes Anzeichen für Masern sind weiße, kalkspritzerartige Flecken auf der Mundschleimhaut innen an der Wange.
Phase 2: Etwa 3 bis 7 Tage nach den ersten Symptomen entwickelt sich der charakteristische Hautausschlag mit bräunlich-roten, ineinanderfließenden Flecken, beginnend im Gesicht und hinter den Ohren und sich über den ganzen Körper ausbreitend. Nach 4 bis 7 Tagen verblassen die Flecken und hinterlassen oft kleine Schuppen. Das Fieber dauert etwa eine Woche an.
Wichtig zu wissen: Schon 3 bis 5 Tage, bevor der Hautausschlag auftritt, sind Patienten ansteckend. Die Ansteckungsfähigkeit bleibt etwa 4 Tage nach dem Auftreten des Hautausschlags bestehen.
Ursache und Ansteckung von Masern
Das Masernvirus, auch als Morbillivirus bekannt, kommt ausschließlich beim Menschen vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch und verbreitet sich leicht über Tröpfcheninfektion. Winzige Tröpfchen aus Nase und Mund enthalten das Virus und können beim Sprechen, Niesen oder Husten in der Luft verteilt werden. Auch der Kontakt mit virusbeladenen Tröpfchen über die Hände kann zur Ansteckung führen.
Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf der Masernerkrankung sind Säuglinge, Erwachsene und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Häufigkeit und Komplikationen von Masern
Masern sind weltweit verbreitet und können schwerwiegende Komplikationen verursachen. In einigen Ländern in Afrika und Asien, in denen wenig geimpft wird, sind tödliche Verläufe besonders häufig.
In Deutschland sind die Masern-Erkrankungen dank Impfungen rückläufig, aber es gibt immer wieder regionale Ausbrüche, vor allem in unzureichend geimpften Gruppen. Die Erkrankungszahlen variieren zwischen 300 und 2.500 Fällen pro Jahr. Das Ziel ist die vollständige Ausrottung der Masern durch konsequente Impfung.
Zwei schwerwiegende Komplikationen können bei Masern auftreten:
1. Akute Gehirnentzündung: Diese tritt bei 10 bis 20 Prozent der Fälle auf und kann tödlich oder mit bleibenden Schäden verlaufen.
2. Spätkomplikation (SSPE): Diese seltene Komplikation kann 6 bis 8 Jahre nach der Masernerkrankung auftreten und führt immer zum Tod. Sie beginnt mit psychischen und intellektuellen Veränderungen und endet mit dem Verlust aller Gehirnfunktionen.
Die Impfung ist der beste Schutz vor Masern und ihren schwerwiegenden Komplikationen. In Deutschland besteht seit März 2020 eine Impfpflicht für Gemeinschaftseinrichtungen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Vorbeugung und Impfung gegen Masern
Impfung gegen Masern
Die effektivste Methode zur Vorbeugung gegen Masern ist die Impfung. Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern für alle Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, sowie für Erwachsene, die in solchen Einrichtungen arbeiten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt folgende Impfstrategien:
Impfung für Kinder:
– Kinder sollten zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erstmals gegen Masern geimpft werden.
– Eine zweite Impfung sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat erfolgen, wobei ein Mindestabstand von 4 Wochen zwischen den Impfungen erforderlich ist.
– Kinder, die bereits vor dem ersten Lebensjahr Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, können bereits mit 9 Monaten geimpft werden.
Nach der zweiten Impfung besteht ein lebenslanger Schutz, der nicht aufgefrischt werden muss.
Impfung für Erwachsene:
– Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, sollten eine einmalige Nachholimpfung erhalten.
– Diese Impfung ist insbesondere für Personen verpflichtend, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Personen mit geschwächtem Immunsystem betreuen.
– Die Impfung erfolgt normalerweise mit einem kombinierten Lebendimpfstoff (MMR), der auch vor Mumps und Röteln schützt. Alternativ kann ein Impfstoff verwendet werden, der zusätzlich Immunität gegen Windpocken (Varizellen) erzeugt (MMRV).
Reaktionen auf die Impfung:
Nach der Impfung können Reaktionen auftreten, darunter Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Injektionsstelle. Allgemeine Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sind ebenfalls möglich, klingen jedoch in der Regel innerhalb weniger Tage ab. Bei etwa 5 bis 15 Prozent der Geimpften können milde, nicht ansteckende “Impfmasern” auftreten.
Es ist wichtig zu betonen, dass zahlreiche wissenschaftliche Studien keinen Zusammenhang zwischen der Masern-Mumps-Röteln-Impfung und vermuteten Impffolgen wie Autismus nachweisen.
Diagnose und Behandlung von Masern:
Die Diagnose von Masern basiert auf typischen Symptomen und kann durch den Nachweis des Virus in einem Mund- oder Rachenabstrich oder indirekt durch den Nachweis von Antikörpern in einer Blutprobe bestätigt werden.
Die Behandlung von akut Erkrankten besteht hauptsächlich aus symptomatischer Therapie. Es gibt keine spezifische Behandlung gegen das Masernvirus. Erkrankte sollten Bettruhe einhalten und bei Bedarf fiebersenkende und entzündungshemmende Medikamente einnehmen. Bei zusätzlichen bakteriellen Infektionen kann der Arzt Antibiotika verschreiben.
Personen, die akut an Masern erkrankt sind, dürfen mindestens 5 Tage nach Auftreten des Hautausschlags keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen oder dort arbeiten.
Kontaktpersonen ohne Impfschutz oder mit unklarem Impfstatus sollten sich innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einer erkrankten Person impfen lassen, um einen Ausbruch oder einen schweren Verlauf zu verhindern. Ausreichend geimpfte Kontaktpersonen benötigen keine besonderen Maßnahmen.
In Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nur Personen mit ausreichendem Impfschutz oder nach erfolgter Impfung betreten, ansonsten müssen sie für 3 Wochen fernbleiben.
Risikopatienten wie Personen mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere und Säuglinge unter 6 Monaten können innerhalb von 2 bis 6 Tagen nach Kontakt Antikörper gegen das Virus erhalten, um sich zu schützen. Beachten Sie jedoch, dass diese Behandlung Nebenwirkungen haben kann.