Vorsorgeverfügung & Vollmacht

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Was Sie wissen müssen

Warum sind Vorsorgedokumente wichtig?

Wer in Rechts- und Gesundheitsfragen nicht selbst entscheiden und handeln kann oder dafür Unterstützung benötigt, bekommt eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt.
Dafür kann es verschiedene Gründe geben: beispielsweise eine geistige Beeinträchtigung infolge von Erkrankungen, eine Behinderung, fortgeschrittenes Alter oder wenn man nach einem Unfall bewusstlos ist.
Solch eine Situation, in der man nicht mehr selbst handeln kann, kann plötzlich eintreten und auch jüngere Erwachsene betreffen.
Daher wird empfohlen, sich frühzeitig über Fragen wie diese Gedanken zu machen:
– Wie stehe ich zu bestimmten medizinischen Maßnahmen?
– Habe ich besondere Vorstellungen, Werte und Wünsche, die befolgt werden sollen?
– Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht kann?
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Willen verbindlich für Situationen festzuhalten, in denen Sie sich selbst nicht äußern können:
– Patientenverfügung: Damit legen Sie fest, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussehen soll, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Vorstellungen und Ihren Willen zu äußern.
– Vorsorgevollmacht: Damit geben Sie einer Vertrauensperson die Vollmacht, Sie in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten.
– Betreuungsverfügung: Sie kann die gleichen Angelegenheiten regeln wie eine Vorsorgevollmacht. Personen, die über eine Betreuungsverfügung ernannt werden, unterliegen aber einer Kontrolle, da sie dem Betreuungsgericht über ihre Tätigkeit berichten müssen.

Was passiert, wenn man kein Vorsorgedokument erstellt?

Niemand kann für eine volljährige Person automatisch und vollumfänglich entscheiden und handeln – auch enge Familienmitglieder nicht. Nur verheiratete Paare können in Notsituationen für einen bestimmten Zeitraum über gesundheitliche Fragen entscheiden.
Liegen keine Vorsorgedokumente vor, sucht ein Betreuungsgericht für Sie eine Person aus, die Sie rechtlich vertritt.
Möchten Sie sichergehen, dass eine bestimmte Person für Sie handelt und entscheidet und dabei Ihren Willen befolgt, müssen Sie das in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung oder eventuell zusätzlich einer Patientenverfügung schriftlich festhalten.

Was regelt eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können.
Sie halten darin fest, mit welchen Untersuchungen, Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen Sie einverstanden sind, mit welchen nicht und was Sie sich wünschen. Ärzte, Pfleger und Therapeuten sind verpflichtet, Ihren Willen umzusetzen, wenn die Patientenverfügung eindeutig und verbindlich ist.

Wer berät zum Thema Patientenverfügung?

Es ist ratsam, sich zum Thema Patientenverfügung fachkundig beraten zu lassen. Beraterinnen und Berater können beispielsweise helfen, die richtigen Formulierungen zu nutzen und Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden.
Beratung bieten viele Wohlfahrts- und Sozialverbände, Verbraucherzentralen und Vereine oder auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Zudem kann sie oder er attestieren, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig sind. Eine Patientenverfügung gilt auch ohne eine solche ärztliche Bestätigung. Diese kann aber hilfreich sein, falls die Patientenverfügung angezweifelt wird.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens, Ihre rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu regeln.
Jede volljährige Person kann als bevollmächtigte Person eingesetzt werden. Da mit dieser Vollmacht umfassende Rechte übertragen werden, sollten Sie nur jemanden bevollmächtigen, dem Sie uneingeschränkt vertrauen.

Welche Rechte werden mit einer Vorsorgevollmacht erteilt?

Sie können Ihrer Vertrauensperson eine Vollmacht für alle Angelegenheiten erteilen. Es ist aber auch möglich, die Vollmacht auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Wichtig ist, dass Sie alle Bereiche auflisten, für die die Vollmacht gelten soll.

Wie lege ich Regelungen und Wünsche für die Bevollmächtigung fest?

Ihre Wünsche und Vorstellungen zu den einzelnen Bereichen sowie Regelungen und Anweisungen an die bevollmächtigten Personen werden nicht in die Vollmacht selbst aufgenommen, sondern in ein separates Dokument. Dies wird „Regelungen im Innenverhältnis“ genannt.

Wie bewahre ich meine Vorsorgedokumente auf?

Sie sollten Ihre Vorsorgedokumente an einem sicheren Ort aufbewahren, wo sie im Ernstfall leicht gefunden werden können.

Widerruf und Kontrolle

Es ist möglich, die Vollmacht zu widerrufen, wenn Sie dazu noch in der Lage sind. Sie können dann eine andere Person bevollmächtigen oder Bereiche anders aufteilen. Sie sollten darauf bestehen, dass Sie die Vollmachtsurkunde zurückerhalten. Wichtig ist auch, immer das aktuelle Datum auf die neueste Version zu schreiben, denn es gilt die zuletzt verfasste Vollmacht.
Jede Person, die einen begründeten und konkreten Verdacht hat, dass eine bevollmächtigte Person ihre Vertrauensstellung missbraucht, kann beim Betreuungsgericht formlos die Bestellung eines Kontrollbetreuers anregen.

Betreuungsverfügung

Wenn es niemanden in Ihrem Umfeld gibt, dem Sie zutrauen, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu erledigen, ist es ratsam, Regelungen bezüglich einer möglichen zukünftigen Betreuung in einer Betreuungsverfügung zu treffen. Das kann auch sinnvoll sein, um Streitigkeiten vorzubeugen.
In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Sie im Falle einer Betreuung vertreten soll. Sie können auch Regelungen zu Ihren Wünschen und Vorstellungen für die Betreuung treffen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Hinweise zur Vorsorgevollmacht finden Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Auf der Website des Ministeriums finden Sie auch ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht sowie ein Formular für eine Konto- und Depotvollmacht.
Hinweise und Antragsformulare für die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter: http://vorsorgeregister.de .

Fazit:

Der ergänzte Text enthält nun alle wichtigen Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Der Text ist verständlich und informativ und vermittelt den Lesern einen guten Überblick über die Möglichkeiten der Vorsorge.