Krebsvorsorge & Früherkennung
Welche Untersuchungen gibt es?
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen dienen dazu, Krebserkrankungen oder Vorstufen von Krebs frühzeitig zu erkennen, bevor sie Beschwerden verursachen. Die Teilnahme an der Krebsfrüherkennung ist freiwillig – denn jede Früherkennung kann nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich bringen.
Welche Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt?
Aktuell werden die Kosten für die Krebsfrüherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs, Prostatakrebs, Gebärmutterhalskrebs und Hautkrebs von den Kassen übernommen.
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
– Jährliche Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane ab 20 Jahren
– Jährlicher Abstrich am Gebärmutterhals für Frauen von 20 bis 34 Jahren
– Abstrich vom Gebärmutterhals und Test auf Humane Papillomviren (HPV) für Frauen ab 35 Jahren, alle drei Jahre, sofern die Untersuchung keine Hinweise auf Zellveränderungen und/oder eine HPV-Infektion gibt
Früherkennung von Brustkrebs
– Jährliches Abtasten der Brust und Anleitung zur Selbstuntersuchung: für Frauen ab 30 Jahren
– Mammografie beider Brüste: für Frauen von 50 bis 69 Jahren, alle zwei Jahre
Früherkennung von Hautkrebs
Ganzkörperuntersuchung der Haut: für Frauen und Männer ab 35 Jahren, alle zwei Jahre zur Früherkennung von schwarzem und weißem Hautkrebs
Früherkennung von Prostatakrebs
Jährliches Abtasten der Prostata: bei Männern ab 45 Jahren
Früherkennung von Darmkrebs
– Jährliche Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut mit einem immunologischen Stuhltest: für Frauen und Männer zwischen 50 und 54 Jahren
– Erste Darmspiegelung: bei Frauen ab 55 Jahren und bei Männern ab 50 Jahren. Ist diese unauffällig, so kann sie nach zehn Jahren wiederholt werden. Werden Veränderungen wie etwa Darmpolypen gefunden, so verkürzt sich die Zeit bis zur nächsten Untersuchung
– Wenn keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wird: Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl mit einem immunologischen Stuhltest bei Frauen und Männern ab 55 nur noch alle zwei Jahre
Wie ist die Früherkennung und Vorsorge von Krebs geregelt?
Welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieses Beschlussgremium unseres Gesundheitssystems legt auch fest, wer in welchem Alter und in welchen zeitlichen Abständen Anspruch auf diese Untersuchungen hat.
Vor- und Nachteile der Krebsfrüherkennung
Vorteile:
– Früherkennung kann Krebserkrankungen im besten Fall verhindern oder in einem sehr frühen Stadium entdecken.
– Ein frühzeitiger Behandlungsbeginn erhöht die Aussicht auf Heilung.
– Patientinnen und Patienten in einem frühen Tumorstadium können oft mit Therapien behandelt werden, die weniger Nebenwirkungen haben.
Nachteile:
– Eine frühe Diagnose erhöht zwar die Heilungschancen, bietet aber keine Garantie für eine Heilung.
– Ein Krebs kann sich auch trotz Früherkennung weiter entwickeln.
– Früherkennungsuntersuchungen können zu unnötigen Eingriffen führen.
Fazit:
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung und Früherkennung von Krebs sein. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig und sollte nach einer sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile erfolgen.
Ergänzungen:
– Zu den Nachteilen der Krebsfrüherkennung sollten auch die psychischen Belastungen gezählt werden, die mit einer Krebsdiagnose verbunden sein können.
– Bei der Auswahl der geeigneten Früherkennungsuntersuchungen sollte man sich von einem Arzt beraten lassen.
– Es ist wichtig, sich regelmäßig über die neuesten Erkenntnisse zur Krebsfrüherkennung zu informieren.
Hinweise für die Praxis:
– Ärzte sollten Patienten umfassend über die Vor- und Nachteile der Krebsfrüherkennung informieren.
– Ärzte sollten Patienten bei der Auswahl der geeigneten Früherkennungsuntersuchungen beraten.
– Ärzte sollten Patienten regelmäßig über die neuesten Erkenntnisse zur Krebsfrüherkennung informieren.